Kontaktformular

Schutzkonzept Covid-19

Die Registrierung gilt für Betreuungspersonen, Zuschauerinnen und Zuschauer sind für den Anlass infolge Begrenzung der Personenzahl nicht zugelassen. Ihre Kontaktdaten dienen ausschliesslich dazu, dass Sie im Bedarfsfall von den zuständigen Behörden kontaktiert werden können. Die Daten werden nach 14 Tagen vollständig vernichtet. Danke, dass Sie sich registrieren und damit falls nötig dazu beitragen, Infektionsketten zu unterbrechen.

Self-Check-in

Datenschutzerklärung

Allgemeines
Datenschutz ist Vertrauenssache. Wir respektieren Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Der verantwortungsvolle und rechtskonforme Umgang mit Personendaten ist uns ein grosses Anliegen. Diese Datenschutzerklärung beschreibt die Art und Weise, wie der Verein für Sportveranstaltungen aktuell Personendaten im Rahmen von Veranstaltungen bearbeitet.

Aufgrund der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) des Bundesrates sind Veranstaltungen mit Konsumation unter der Auflage gestattet, dass sie über ein Schutzkonzept verfügen. Gemäss des vom Organisationskomitee der Schweizer Leichtathletik Meisterschaften U20 und U23 ausgearbeiteten Konzepts, sollen bestimmte Personendaten der Anwesenden erfasst und vorübergehend aufbewahrt werden. Die Erfassung dieser Personendaten ist in Kombination mit der 3G-Vorgabe (geimpft, genesen, getestet) freiwillig.

Erhobene Personendaten
Aufgrund des aktuellen Schutzkonzepts soll den Besuchern ermöglicht werden, dass sie spätestens bei Eintreffen auf dem Wettkampfplatz die erforderlichen Personendaten («Personendaten») erfassen können. Die Bekanntgabe der erforderlichen Personendaten ist freiwillig und erfolgt eigenverantwortlich. Sie dient dazu, allfällige Infektionsketten zu identifizieren und unterbrechen. Der Benutzer erfasst die Personendaten im Vorfeld oder beim Eintreffen auf dem Wettkampfplatz durch Ausfüllen des entsprechenden OnlineFormulars. Dabei können ggf. technische Angaben zum vom Benutzer verwendeten Endgerät (z.B. IPAdresse) erhoben werden. Der Verein für Sportveranstaltungen verwendet diese Informationen nicht weiter.

Zweck, Speicherung und Weitergabe der Personendaten
Die Personendaten werden einzig zum Zweck der Nachverfolgbarkeit von COVID-19-Infektionsketten im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung und den Empfehlungen der eidgenössischen und kantonalen Behörden erhoben, aufbewahrt und weitergegeben.

Die Personendaten werden vom Verein für Sportveranstaltungen gespeichert. Sie werden ausschliesslich dem Veranstalter und, soweit gemäss anwendbarer Gesetzgebung oder Empfehlungen vorgesehen, den zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden zur Weiterverarbeitung zur Verfügung gestellt. Diese Behörden bearbeiten die entsprechenden Daten nach dem auf sie anwendbaren Recht.

Sofern keine anderweitige Anordnung oder Aufforderung seitens der zuständigen eidgenössischen oder kantonalen Behörden erfolgt, werden die Personendaten 14 Tage nach der Veranstaltung vollständig vernichtet. Im Übrigen verweisen wir auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen (die sich ändern können).